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E-Komm · Telekommunikationssysteme ·
Heedfelder
Landstraße 100
58513 Lüdenscheid
Telefon:
+49 (0) 23 51 / 918 44-0
Telefax: +49 (0) 23 51 /
918 44-59
E-Mail: info@e-komm.net
Internet: www.e-komm.net |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma •E-KOMM• Telekommunikationssysteme Lüdenscheid
(im Text Firmenname mit •E-KOMM• )
1. Angebot und Preis
Das Angebot seitens •E-KOMM• ist stets freibleibend. Es gelten die
am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Die Preise verstehen
sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Montagekosten
zzgl. verbrauchtes Material, soweit nichts anderes angegeben ist. Sie
gelten ab Standort •E-KOMM• einschließlich einfacher Verpackung.
Sonderwünsche des Kunden hinsichtlich Lieferung und Montage usw.
werden nach Möglichkeit erfüllt. Die Kosten dafür werden gesondert
berechnet. Die Preise hierfür werden nach den jeweils gültigen
Listenpreisen berechnet.
2. Auftrag
Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme der schriftlichen Bestätigung
durch •E-KOMM• oder der Absendung oder Installation der bestellten
Ware. Für sämtliche Geschäfte mit Kunden gelten ausschließlich diese
AGB. Formularmäßige Einkaufsbedingungen des Kunden finden
keine Anwendung. Vereinbarungen, die von diesen AGB oder dem
bestätigten Auftrag abweichen oder die Ergänzungen dazu enthalten,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ·EKOMM
·. Technische Verbesserungen behält sich •E-KOMM• auch
nach Auftragsbestätigung vor, soweit dies für den Kunden zumutbar
ist. Stellt der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages seine
Zahlungen ein oder wird seine Zahlungsunfähigkeit auf andere Weise
ersichtlich, so kann •E-KOMM• ganz oder teilweise vom Vertrag
zurücktreten.
3. Lieferzeit & Lieferung
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als
verbindlich vereinbart werden. Ist die Nichteinhaltung eines
verbindlichen Liefertermins nachweislich auf höhere Gewalt, z.B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige
von •E-KOMM• nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse,
die außerhalb des Einflusses von •E-KOMM• liegen, zurückzuführen,
so verlängert sich die Frist angemessen. Es sei denn, die Verspätung
beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Teillieferungen sind
gestattet, es sei denn, dass der Kunde diese ausdrücklich untersagt.
Aus der Überschreitung von Lieferfristen bzw. eines Liefertermins
kann der Käufer nur dann das Recht zum Rücktritt vom Vertrag
herleiten, wenn der Liefertermin vom Verkäufer schriftlich und
verbindlich zugesagt war und wenn der Käufer nach Fristablauf
schriftlich mit Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindestens
zwei Wochen gesetzt hat. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen - unter dem Gesichtspunkt des Verzuges
oder aus sonstigen Gründen - ist ausgeschlossen; dies gilt nicht in
Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Lieferer unterhält
in begrenztem Umfang einen Vorrat von Austauschteilen.
Austauschteile sind gebrauchte Teile, die repariert und geprüft worden
sind und in ihrer Funktion mit neuen Teilen übereinstimmen. Der
Lieferer ist berechtigt, von dem Besteller dieselbe Vergütung wie für
die Lieferung eines neuen Ersatzteils zu verlangen; der Lieferer wird
jedoch dem Besteller den Unterschied zwischen dem Preis für ein
neues Ersatzteil und dem Preis für ein Austauschteil erstatten, wenn
das fristgerecht versandte früher vom Lieferer bezogene Teil, das
durch das Ersatzteil ersetzt werden soll, beim Lieferer eintrifft und
reparaturfähig ist.
4. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht
die Gefahr - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den Besteller
über.
5. Zahlungen
Die Rechnungserteilung erfolgt bei oder nach Lieferung. Unsere
Rechnungen sind zahlbar sofort netto Kasse. Im Falle des
Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 7 % über dem jeweils
geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich weiterer
Mahnkosten - ab der 2. Mahnung - von 5 Euro/netto pro Mahnung
berechnet. Außerdem ist•E-KOMM• zur Zurückbehaltung ihrer
Lieferung - auch aus anderen Aufträgen - berechtigt.
Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Wechsel nimmt ·EKOMM
· nur bei besonderer Vereinbarung zahlungshalber an. Gegen die
Ansprüche seitens E-KOMM· kann der Kunde nur dann aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine
Gegenforderung von •E-KOMM• nicht bestritten wird oder ein
rechtskräftiger Titel gegen •E-KOMM• vorliegt. •E-KOMM• ist
berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die •E-KOMM•
gegen den Besteller zustehen, sowie gegen sämtliche Forderungen, die dem Besteller,
gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen •E-KOMM• zustehen.
Bei Überspannungsschäden gilt:
Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die von der Firma •E-KOMM• ausgestellte
Rechnung über die geleisteten Arbeiten innerhalb der angegebenen
Zahlungsfristen zu begleichen. Die Zahlungsbedingungen gelten unabhängig
davon, wann dem Geschädigten der Rechnungsbetrag von der Versicherung
ausgezahlt wird.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von •E-KOMM• gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden Eigentum von •E-KOMM• . Die Forderungen von •E-KOMM• gehen
nicht durch Aufnahme in einen Kontokorrentmäßigen Saldo und dessen
Anerkennung unter. Der Kunde darf die von •E-KOMM• gelieferte Ware nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder bei
Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes bzw. bei Weitergaben an
Wiederverkäufer nur unter Vereinbarung eines verlängerten
Kontokorrenteigentumsvorbehaltes veräußern. Der Käufer ist nur berechtigt,
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für
dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wenn der Wert
der dem Verkäufer zur Sicherheit im voraus abgetretenen Forderungen die
Forderungen des Verkäufers nachhaltig um mehr als 10% übersteigt, wird der
Verkäufer insoweit die zur Sicherung abgetretenen Forderungen auf Verlangen
nach seiner Wahl freigeben. Er hat die •E-KOMM• gehörende Ware sachgemäß
zu lagern und ordnungsgemäß zu versichern.
7. Verpfändungen
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen - sowie jede andere Verfügung
über diese Ware - sind nicht zulässig. Werden die von •E-KOMM• unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beim Kunden von Dritten gepfändet, so
hat der Kunde sofort •E-KOMM• zu verständigen und den pfändenden Dritten
auf das Vorbehaltseigentum von •E-KOMM• hinzuweisen. Alle •E-KOMM•
durch die Abwendung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändung, entstandenen Kosten trägt der Kunde, soweit diese bei
Dritten uneinbringlich sind.
8. Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen
•E-KOMM• gegenüber in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über
sein Vermögen das gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichs- oder
Konkursverfahren eröffnet - oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels
Masse abgelehnt - so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel
mit späterer Fälligkeit laufen. Der Kunde hat •E-KOMM• in diesem Fall auf
Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher noch bei ihm vorhandener Waren, die im
Eigentum von •E-KOMM• stehen, eine Aufstellung der an •E-KOMM•
abgetretenen Forderungen mit Namen und Anschrift des Schuldners sowie
Höhe der Forderungen zu übermitteln. Liegen die Abtretungen vor, so hat der
Kunde auf Verlangen von •E-KOMM• den Schuldnern die Abtretung der
Forderung an •E-KOMM• anzuzeigen, wobei es •E-KOMM• freisteht, diese
Anzeige von •E-KOMM• aus zu tätigen. In den Fällen des Abs. 8 ist ·EKOMM
· auch berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Waren zwecks
Forderungssicherung zurückzuholen, ohne daß hierzu der Rücktritt vom
Vertrag erklärt werden müsste. •E-KOMM• ist berechtigt, in den genannten
Fällen nach vorheriger Ankündigung den Betrieb des Bestellers zu betreten, die
gelieferte Ware abzuholen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung
auf die offene Kaufpreisforderung - abzüglich entstehender Kosten -bestmöglich
zu verwerten. Derartige Maßnahmen gelten nur dann als Rücktritt vom
Vertrag, wenn •E-KOMM• dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
9. Beanstandungen, Gewährleistungsansprüche
Beanstandungen wegen unvollständiger und/oder unrichtiger
Lieferung sind unverzüglich nach Lieferung und Mängelrügen
unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens jedoch
innerhalb von 2 Wochen, schriftlich geltend zu machen. Während der
12 monatigen Gewährleistungsfrist, bietet •E-KOMM• zusätzlich ab
Verkauf an seinen Vertragspartner die entsprechende
Herstellergarantie und behebt die gewährleistungspflichtigen Mängel
durch kostenlose Nachbesserung. Wir sind berechtigt, anstelle der
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung dem Kunden unsere
Ansprüche gegen unseren Lieferanten abzutreten. Darüber
hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden,
die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen, soweit •E-KOMM• nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine eventuelle Einsendung der
beanstandeten Ware an •E-KOMM• muss in fachgerechter
Verpackung frei Haus erfolgen. Die Gewährleistungspflicht seitens ·EKOMM
· entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf
unsachgemäßem Eingriff des Kunden oder Dritter oder auf
natürlichem Verschleiß oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten
Ware durch den Kunden oder Dritte beruhen. Es wird keine Gewähr
übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Überlastung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkung, sofern sie
nicht in dem Verantwortungs-bereich von •E-KOMM• liegen.
Garantieleistungen und -lieferungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist
für das Produkt in Lauf.
10. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen •E-KOMM• sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Soweit Schadensersatz-ansprüche gegen •E-KOMM• bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung. Der Kunde bestätigt, daß zu
installierende Soft- bzw. Hardware sein Eigentum und frei von Rechten Dritter
ist. Insbesondere handelt es sich nicht um Raubkopien. Die
Lizensvereinbarungen mit dem Softwarehersteller werden beachtet. Der Kunde
bestätigt ausdrücklich, daß er für ihn relevante Daten selbst gesichert hat, da die
Firma •E-KOMM• keinerlei Haftung für die Datensicherung übernimmt.
Der
Techniker übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der installierten
Software sowie vorhandene Defekte an den einzubauenden
Hardwarekomponenten. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß bei defekter Hardware u.U. Schäden an dem PC sowie dessen
Komponenten auftreten können
Der Techniker haftet, soweit gesetzlich zulässig, auf keinen Fall für
irgendwelche Schäden, gleich welcher Art, einschließlich ohne Beschränkung
auf direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenem
Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust geschäftlicher und privater
Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus der Tätigkeit
des Technikers.
In jedem Fall ist die gesamte Haftung begrenzt auf die Summe, die vom
Kunden für die Beratung tatsächlich gezahlt worden ist.
11. Personenbezogene Daten
•E-KOMM• speichert personenbezogene Daten der Kunden mittels
elektronischer Datenverarbeitung.
12. Gerichtsstand. Erfüllungsort und Rechtswahl
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist
Lüdenscheid. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
•E-KOMM• und seinen Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht.
•E-KOMM• Telekommunikationssysteme
Heedfelder Landstraße 100
58513 Lüdenscheid
Lüdenscheid, August 2008
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06. September 2010 |
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Siemens Gigaset S790
Das Nachfolgegerät vom Gigaset S680
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